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Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt, voraussichtlich am 23. Februar 2025.

Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.

Die wichtigsten Informationen und Anträge finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html

Aktuell wird damit gerechnet, dass die Beantragung der Briefwahl ab dem 10.02.2025 möglich sein wird. Bei Änderungen oder anderweitigen wichtigen Informationen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Ihr Wahlamt der Gemeinde Ebermannsdorf

Tel. (09624) 9203-20

michallok@ebermannsdorf.de