Liebe Bürger*in,
der eine oder andere hat sich sicher bereits gefragt, wann es notwendig ist, eine verkehrsrechtliche Anordnung (kurz VAO) in der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Aus diesem Grund gibt es nun eine kurze Info zu diesem Thema.
Wann braucht man eine VAO?
VAOs sind besonders bei Bauarbeiten, Veranstaltungen und anderen Projekten, wie z.B. das Abstellen von Containern, Baumaterialien, einem Kran, Baugerüsten und Bauzäunen und vielen anderen Dingen notwendig, die den Straßenverkehr beeinträchtigen. Der Straßenverkehr wird beeinträchtigt, wenn die genannten Gegenstände zum Beispiel auf dem Gehweg oder der Straße selbst abgestellt werden oder es durch die Baustelle notwendig wird, die betroffene Straße ganz oder teilweise zu sperren.
Was regelt eine VAO?
In der VAO wird angegeben, wie man z.B. die Baustelle oder die Veranstaltung absichern muss und welche Schutzeinrichtungen, Absperrungen und Beleuchtungen man benötigt. Wird durch eine VAO eine Straße komplett gesperrt, findet man in der VAO auch Verkehrslenkungsmaßnahmen: Angaben zu Umleitungen, Einbahnstraßenregelungen und andere Verkehrsregelungen, meist durch die Abbildung der Gegebenheiten in einem Verkehrszeichenplan.
Wo und wann muss eine VAO beantragt werden?
In der Gemeinde Ebermannsdorf, Abt. Straßenverkehrsbehörde, Schulstr. 8 in Ebermannsdorf. Den Antrag finden Sie unter: https://www.ebermannsdorf.de/strassenverkehrsbehoerde/.
Gerne darf der Antrag per Mail vorab an gemeinde@ebermannsdorf.de geschickt werden, die persönliche Einreichung im Rathaus und der Einwurf in den Postkasten sind natürlich auch erwünscht.
Bei allen planbaren Vorhaben bitten wir den Antrag 14 Tage vor Beginn der Maßnahme in der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Herzlichen Dank aus dem Rathaus!