Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsüberwachung
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden.
Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden).
Die Gemeinde Ebermannsdorf nimmt diese Aufgabe sehr ernst und ist deshalb seit April 2023 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, beigetreten. Seit April 2023 kontrolliert der Verband die Einhaltung des Tempolimits und auch die gegebenen Parkregeln in der Gemeinde. Mehr Verkehrssicherheit und Gemeinschaft auf den Straßen sind die erklärten Ziele.
Mehr Informationen zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit erhalten Sie unter:
https://www.zv-kvs.de/#
Straßensperrungen
Straßensperren wegen Baustellen, Abstellen von Containern auf Gehwegen oder eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund? Hier geht es zu den Anträgen!
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
- Antrag auf Austellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung_ggf. mit Sondernutzung
- Antrag auf Erteilung Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentl. Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten
Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden sie diesen per Mail an michallok@ebermannsdorf.de
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die 09624/9203-20 wenden.